Der letzte Abschnitt ist unglaublich dumm. Aaltonen wurde nicht vorverurteilt, dazu war gar keine Zeit denn er war sofort geständig. "Im Zweifel für den Angeklagten" gilt nur wenn es überhaupt Zweifel gibt. Die gab es in dieser Affäre zu keinem Zeitpunkt. Die Probe war positiv, der Angeklagte geständig. Das Aaltonen schuldig war, war sofort klar.
Wohl der dümmste Satz den ich jemals in der NZZ gelesen habe.
Wohl der dümmste Satz den ich jemals in der NZZ gelesen habe.